Wer ein Testament errichtet, sollte sich über die Anordnung einer Testamentsvollstreckung Gedanken machen.
Im Einzelnen kann ich Sie bei der Errichtung eines Testaments, sowie der Bestellung eines Testamentsvollstreckers oder als Testamentsvollstrecker unterstützen:
- Friedensstiftung unter den Erben
- Durchsetzung der Erblasserwillens
- Schutz minderjähriger Erben
- Schutz behinderter Erben
- Schutz vor Gläubigern des Erblassers
- Schutz des Vermögens vor Verfall
- Ermittlung des vererbten Vermögens unter Berücksichtigung aller zugänglichen Informationen und Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
- Korrespondenz mit Banken und Versicherungsgesellschaften
- Beendigung von Vertragsverhältnissen
- Dauertestamentsvollstreckung
- laufende Information aller Erben über den aktuellen Stand der Testamentsvollstreckung
- Verwaltung des Nachlasses
- Auseinandersetzung des Nachlasses
- Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
- Erstellung offener Steuererklärungen (z.B. Einkommensteuer)
- Führung von aktiven oder passiven Prozessen (ggf. unter Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsanwaltes)
- objektive Bewertung des vererbten Vermögens (ggf. unter Hinzuziehung von Spezialisten)